Steuern & Finanzierung: Erbrecht: Kosten um Immobilienstreit nicht steuerlich absetzbar

Immobilien sind immer wieder Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen zwei Erbparteien. Zum Leidwesen der Erben sind die hohen Prozesskosten laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofes steuerlich nicht absetzbar, wie der LBS-Infodienst Recht und Steuer mitgeteilt hat (AZ VI R 70/14).

In einem komplizierten Verfahren hatten zwei Erbinnen um die Eigentumsanteile an einem Zweifamilienhaus gestritten. Das Gericht sollte anschließend darüber entscheiden, ob es sich um zwangsläufig entstandene Aufwendungen gehandelt hat. Denn nur, wenn sich der Steuerpflichtige den Kosten aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann, können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Zwangsläufigkeit wies der Bundesfinanzhof nun aktuell zurück. Laut Gericht gab es keinen Grund zur Annahme, dass eine Existenzgrundlage gefährdet war oder lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden konnten.
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