Mieten & Vermieten: Urteil: Kleinreparaturklausel ist auch ohne Wertobergrenze gültig

Das Landesgericht Darmstadt entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Klausel für Kleinreparaturen bei Gewerbemieten oder -pacht auch dann gültig ist, wenn der Mietvertrag keine Obergrenze für einzelne Reparaturarbeiten enthält (AZ 6 S 373/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Verpächterin einer Gaststätte verlangt, dass ihre Pächterin die Kosten für Reparaturen an der Heizungsanlage zurückzahlt. 2015 wurden mehrere Reparaturen an der Anlage vorgenommen und beliefen sich auf insgesamt 721 Euro. Laut Pachtvertrag muss die Pächterin für diese Reparaturen selbst aufkommen. Sie legte jedoch Widerspruch ein, da die Kleinreparaturklausel im Pachtvertrag ihrer Meinung nach aufgrund der fehlenden Kostenobergrenze für einzelne Reparaturen unwirksam sei.

Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Verpächterin. Auch wenn keine Obergrenze für Einzelreparaturkosten festgesetzt wurde, ist die Klausel an sich wirksam.
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