Leben & Wohnen: Urteil: Parkplatznutzung nicht immer erlaubt

Was passiert, wenn ein Mieter seinen PKW über einen längeren Zeitraum auf einen Stellplatz parkt, ohne dass der Eigentümer dem widerspricht? Gilt dann das sog. „Ewigkeitsrecht“? Darüber musste jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden (33 C 767/17). 

Im vorliegenden Fall befanden sich vor einem Haus, neben einer Feuerwehreinfahrt, Parknischen, die ein Mieter als Parkplatz für sein Fahrzeug nutzte. Um sich auch dauerhaft diesen Parkplatz zu sichern, stellte er sogar ein Hinweisschild auf, dass ihm die alleinige Nutzung dieses Parkplatzes zusicherte. Der Eigentümer untersagte dem Mieter nach einiger Zeit in mehreren Briefen die weitere Nutzung dieses Parkplatzes. Der PKW-Halter wehrte sich jedoch dagegen und verwies auf die bisherige stillschweigende Duldung dieser Parkplatznutzung durch den Eigentümer. Zudem merkte der Mieter an, dass es in der Vergangenheit zu keinerlei Beschwerden von Dritten kam.

Das Amtsgericht in der Mainmetropole gab dem Eigentümer recht. In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter hervor, dass eine langwährende Duldung nicht als unwiderrufliche Gestattung zu betrachten sei. Grundsätzlich dürfe eine Wohn- oder Nutzfläche nur gegen ein Entgelt genutzt werden. Daher sei ein Verbot der Parkplatznutzung durch den Eigentümer zulässig.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt
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