Urteil: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen :
Nach der Durchführung von Modernisierungsarbeiten eines Mehrfamilienhauses in Berlin, möchte die Vermieterin eine Mieterhöhung geltend machen. An der im Jahre 1929 erbauten Immobilie ließ die Vermieterin Dämmungsarbeiten an der Außenfassade sowie der obersten Geschossdecke durchführen, vergrößerte die Balkone um fünf Quadratmeter und veranlasste, dass ein stillgelegter Fahrstuhl wieder in Betrieb genommen wurde. Die Kosten für … Weiterlesen …