Energieberatung

Das sollten Sie über den Energieausweis wissen

Seit dem 1. Juli 2008 sind Verkäufer von Immobilien verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Im Groben beinhaltet dieser Pass Informationen zu Wärmedämmung und Heizwert der Heizanlage. Welche Vorteile hat dieser für den Käufer oder Mieter, was muss der Verkäufer beachten? 
 
Vorteile für beide Seiten 
Wer seine Immobilie selbst bewohnt, ist nicht verpflichtet, sich eines dieser inzwischen üblichen Schriftstücke ausstellen zu lassen, doch in Zeiten stetig steigender Energiekosten und schrumpfender Rohstoffe ist es angebracht, sich über das eigene Verbrauchsverhalten im Klaren zu sein. Voraussetzung dafür ist das Wissen um den Heiz- und Energiewert der eigenen Immobilie. Nur so ist es möglich, sein Verhalten zu ändern bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Energieeffizienz seines Hauses oder der Wohnung zu optimieren. 

Doch auch für Käufer ist der Energiepass ein Pluspunkt: Sie haben damit handfeste Vergleichswerte für die unterschiedlichen Objekte, die für sie in Betracht kommen. Die Daten im Ausweis geben Aufschluss darüber, mit welchen Heiz- oder Warmwasserkosten sie ungefähr rechnen müssten – natürlich abhängig vom eigenen Verhalten. 

Verkäufern liefert der Energieausweis wertvolle Informationen darüber, wie sie das Objekt vor dem Verkauf wertsteigernd energieeffizient verbessern können. Er leistet damit einen Mehrfachdienst sowohl als Kaufs- als auch Verkaufsargument, als Wertsteigerungsnachweis, als Begründung zur Mietanpassung oder als Entscheidungshilfe für Interessenten. 

Was genau findet man eigentlich im Energieausweis? 
Grundinformationen wie Adresse, Gebäudecharakteristik wie Baujahr oder Objekttyp und Ausstellungsdatum sind selbstverständlich. Das Datum ist von großer Bedeutung, da der Ausweis ab diesem Stichtag zehn Jahre (maximal) gültig ist. Auch Details zu der Haustechnik sind zu finden, die u. a. mit die Grundlage für die Berechnung der Daten bilden. Außerdem werden kalkulationsrelevante Fakten zur Dämmung und Zirkulation aufgenommen und dazu gehören Fenster, Außenwände, Türen, Dachmaterial etc. Mit einfachen Worten: Es ist eine Zusammenfassung des energetischen Ist-Zustandes der Immobilie. 

Wer stellt ihn aus und wie funktioniert das? 
Der Eigentümer hat zwei Möglichkeiten, um sich dieses Papier ausfertigen zu lassen. Zum einen gibt es mittlerweile eine große Anzahl Energieberater, die im Internet ihre Dienste anbieten. Auf diesem Wege lässt man dem Berater die erforderlichen Informationen via Onlineformular zukommen, der den Energiepass ohne persönliche Besichtigung nur anhand dieser Angaben erstellt. Interessanterweise haben diese Internetanbieter bei Verbrauchertests ziemlich schlecht abschnitten. Da die Berufsbezeichnung des Energieberaters als solche rechtlich nicht geschützt ist, ist es schwierig, Online-Dienstleister auf ihre Qualifikation hin zu überprüfen. 

Es ist also zu überlegen, ob man nicht besser von der persönlichen Methode Gebrauch macht. Zumal man dadurch auch die Gelegenheit hat, sich das Zertifikat des Beraters zeigen zu lassen, das dieser nur nach einer mehrmonatigen Ausbildung von Fachinstanzen wie z. B. der Handwerkskammer erhält. 
Die VR Immobilien GmbH Westthüringen arbeitet ausschließlich mit qualifizierten und berufserfahrenen Energieberatern zusammen, die wir uneingeschränkt empfehlen können. 

Der beauftragte Fachmann geht zunächst die von Ihnen vorgelegten Unterlagen durch, die für die Auswertung nötig sind und die ihm einen ersten Überblick verschaffen, anschließend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für den Vor-Ort-Termin, welcher nach Absprache durchgeführt wird. Nun kann der Energieberater aufgrund der Unterlagen und der von ihm festgestellten Fakten die kompletten Daten zur Erstellung des Energieausweises berechnen. 

Mit welchen Kosten muss man rechnen? 
Der Preis ist abhängig von zwei Faktoren: nämlich von der Immobilien- oder Gebäudegröße und davon, welche der beiden Varianten des Energieausweises benötigt wird. Der Bedarfsausweis, der angibt, wie viel Energie das Objekt verbraucht, ist aufwändiger zu erstellen als der Verbrauchsausweis, bei dem die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen werden. Es gibt in dieser Branche keine feste Gebührenordnung, somit ist die Vergütung frei verhandelbar. Rechnen muss man mit einem Betrag zwischen 100 und 1.000 Euro.