Immobilienbewertung

Reine Vertrauenssache

Grundvoraussetzung für die Beauftragung

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist Vertrauenssache. Doch wie finden Sie den Sachverständigen, zu dem Sie vollstes Vertrauen haben können?

Die Sprengnetter qualifizieren Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkompetenz und Berufserfahrung. Dies haben sie in umfangreichen Prüfungs- oder Zertifizierungsverfahren nachgewiesen. Sie sind in der Lage, ihr in der Ausbildung erlangtes Fachwissen praktisch in Form von Gutachten umzusetzen sowie mit geeigneten Methoden die örtliche Immobilienmarktsituation zu beurteilen. Jeder Sachverständige muss sein Fachwissen in regelmäßigen Abständen erneut unter Beweis stellen.

Als Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums und des örtlichen Gutachterausschusses für Grundstücks- werte pflegen die Sachverständigen einen permanenten Erfahrungsaustausch und verfolgen gemeinsam das lokale Marktgeschehen . Somit verfügen sie neben der Fachkompetenz auch über die für eine sichere Wertermittlung zwingend notwendige Marktkompetenz.

Das Zeichen für Bewertungskompetenz

Schafft Orientierung in der Branche

Als Zeichen für ihre nachgewiesene Fach- und Marktkompetenz führen die von Sprengnetter qualifizierten Sachverständigen das Sprengnetter Qualitätslogo.
Das Sprengnetter-Qualitätslogo steht für nachgewiesene

  • Fachkompetenz
  • Berufserfahrung
  • Marktkompetenz
  • Qualitätssicherung

Diese Schlüsselkompetenzen sind die Voraussetzung für ge- sicherte Immobilienbewertungen. So können Sie sich sicher sein, einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Kann nicht jeder haben

Ein Gütesiegel nur für Sprengnetter-Absolventen

In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ gesetzlich nicht geschützt. Mit dem Sprengnetter Qualitätslogo erkennen Sie direkt, bei wem Sie wirklich in guten Händen sind. Denn dieses Logo führen ausschließlich Sachverständige, die der per- manenten Qualitätssicherung durch Sprengnetter unter- liegen und sich verpflichtet haben, die hohen fachlichen und ethischen Sprengnetter-Standards einzuhalten.

Geprüfte Fachkompetenz

  • langjährige Berufserfahrung
  • umfangreiches theoretisches Fachwissen
  • routinierte Anwendung von Methoden und Ableitung relevanter Daten
  • gekonnte praktische Umsetzung,
 z.B. bei der Anfertigung von Gutachten


Gesicherte Marktkenntnis

  • permanente Beobachtung und Analyse der Immobilienmärkte
  • professionelle Einschätzung der örtlichen Marktsituation
  • ständiger Erfahrungsaustausch mit anderen Sachverständigen aus Region
  • hohe Datenqualität durch gemeinschaftliche Ableitung und systematische Marktforschung

Garantierte Qualität

  • regelmäßige Weiterbildung
  • ständiger Erfahrungsaustausch
  • turnusmäßige Wiederholungsprüfungen zum Nachweis dauerhafter Fachkompetenz
  • Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der ethischen und fachlichen Standards

Kurzgutachten

Der Sachverständige ermittelt im Rahmen des Kurzgutachtens den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Es ist das Produkt für Kunden, die den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen und bei der Wertfindung neutrale Unterstützung suchen.
Das Kurzgutachten dient ausschließlich der Wertfindung zur Vorbereitung eines Kaufs oder Verkaufs, zur Feststellung der Vermögenslage oder in anderen außergerichtlichen Verfahren, nicht jedoch zur Vorlage vor Behörden und Gerichten.

Verkehrswertermittlung

Der Sachverständige ermittelt im Rahmen der Verkehrs- wertermittlung gemäß § 194 BauGB den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Bewertungsobjektes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Im jeweiligen Produktdatenblatt finden Sie die genauen Informationen zu Prüfinhalt, Immobilienart, Ablauf, Leistungsbeschreibung, Unterlagen, sowie zur möglichen Mehr- und Sonderleistung.