Immobilie in der Zwangsversteigerung

Zimmer 4 Bäder 2 Grundstücksfläche 379,00 m² Wohnfläche 150,00 m² Heizung Zentralheizung Baujahr 1920

Das Grundstück ist mit einem um 1920 errichteten Einfamilienhaus mit rückwärtigem Anbau, einer Garage und einem Schuppen bebaut. Das Grundstück ist über eine schmale Zufahrt an den öffentlichen Straßenraum angebunden. Hinter dem Wohnhaus schließt sich ein kleiner Hausgarten an. Das Einfamilienhaus wird über den straßenseitig vorgelagerten eingeschossigen, nicht unterkellerten Windfanganbau erschlossen. Das Dach des Windfanganbaus ist als Flachdach ausgelegt und wird als Balkon genutzt. Um 1977 wurde das Wohnhaus durch einen rückwärtigen 2-geschossigen Anbau mit Kriechkeller erweitert. Der Anbau befindet sich teilweise auf dem Grundstück 101/3. Bei der Überbauung handelt es sich um einen geduldeten Überbau im Sinne des § 912 BGB. Das Wohnhaus ist unterkellert und hat 2 Vollgeschosse. Das Dachgeschoss wurde nachträglich im Zuge umfangreicher Modernisierungen um 2018 ausgebaut. Eine Besichtigung ist nicht möglich.

Großfurra ist ein Dorf im Kyffhäuserkreis in Thüringen und Ortsteil der Stadt Sondershausen.
Am 31. Dezember 1997 wurde die ehemals selbständige Gemeinde aufgelöst und in die Stadt Sondershausen eingegliedert.
Großfurra liegt südlich des Harzes und westlich des Kyffhäusergebirges. In einem Tal zwischen den Gebirgszügen Windleite und Hainleite, welches der Fluss Wipper in östlicher Richtung durchfließt. Fünf Kilometer östlich von Großfurra liegt Sondershausen, die Kreisstadt des Kyffhäuserkreises. Quelle: Wikipedia

Die genaue Beschreibung ist aus dem Verkehrswertgutachten zu entnehmen. Leider können keine Vororttermine im Objekt durchgeführt werden.

Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 8.3.2027.
Endenergieverbrauch beträgt 63.30 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1920.

Das Objekt ist nur im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu erwerben. Gern erhalten Sie bei uns nähere Informationen dazu. Das Verkehrswertgutachten kann eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung zu einem geringeren Preis zu ersteigern. (mind. 50 % vom Verkehrswert), sollte es keine Mitbieter geben.

In der Karte wird nicht der exakte Standort der Immobilie angezeigt.
Steffi Schmidt


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